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Carport Baugenehmigung in Braunschweig – Was muss beachtet werden?
Die Baugenehmigung für Carports in Braunschweig unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung und den spezifischen Bauvorschriften der Stadt und des Bundeslandes. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Wann ist Ihr Carport genehmigungsfrei?
Ein Carport ist in der Regel genehmigungsfrei, wenn:
- Die Grundfläche maximal 60 m² beträgt
- Die Höhe des Carports unter 3 m liegt
- Die Länge pro Grundstücksgrenze maximal 9 m und die Gesamtlänge maximal 15 m beträgt oder die Abstandsregel von 1 m zur Grenze eingehalten wird
Wann ist eine Baugenehmigung für Ihren Carport erforderlich?
Grundsätzlich benötigt Ihr Carport eine Genehmigung von der Bau- und Planungsberatung Braunschweig, wenn er:
- Größer als 60 m² ist
- An die Grenzbebauung anschließt und eine Länge von 9 m überschreitet
Besondere Regelungen in historischen Stadtteilen
Besonders in den historischen Stadtteilen wie Harxbüttel oder Veltenhof gelten oft strengere Vorgaben. Es ist daher ratsam, die Bauordnung vorab zu prüfen.
Tipp: Mit unserem HM Bauantragsservice übernehmen wir als erfahrenen Carportanbieter in Braunschweig für Sie die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und die professionelle Einreichung beim Bauamt Braunschweig, sodass Sie sich um den bürokratischen Aufwand keine Sorgen machen müssen.