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Carport Baugenehmigung in Hamburg – Was ist zu beachten?
Die Bauordnung in Hamburg stellt zudem besondere Anforderungen an die Errichtung eines Carports. Aufgrund der hohen Grundstücksdichte sind Regelungen zur Grenzbebauung, den Abstandsflächen und der maximalen Wandhöhe genau zu prüfen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt und den Nachbarn ist daher entscheidend, um Verzögerungen oder baurechtliche Probleme zu vermeiden.
Ob für Ihren Carport in Hamburg eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt laut Bauordnung Hamburg, dass ein Carport unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei ist, wenn:
- Die Grundfläche 50 m² nicht überschreitet.
- Die Wandhöhe an keiner Stelle mehr als 3 m beträgt.
- Der Carport die erforderlichen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze einhält.
Sollte Ihr Bauvorhaben von diesen Vorgaben abweichen, ist ein Bauantrag beim Bauamt erforderlich. In diesem Fall müssen Sie Baupläne einreichen und unter Umständen die Zustimmung der Nachbarn einholen. Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, können Sie unseren HM Bauantragsservice nutzen, bei dem wir Ihnen mit der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen helfen.