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Baugenehmigung für Carports in Hildesheim – Was muss beachtet werden?
Die Baugenehmigung für Carports in Hildesheim unterliegt den Vorschriften der Bauordnung des Bundeslandes Niedersachsen sowie den örtlichen Bauvorschriften der Stadt. In der Regel gelten für Carports ähnliche Bestimmungen wie für andere Bauvorhaben. Doch je nach Stadtteil und Grundstück gibt es unterschiedliche Regelungen:
Genehmigungsfreie Carports
Ein Carport ist in der Regel verfahrensfrei, wenn:
- Die Grundfläche des Carports maximal 60 m² beträgt
- Die Höhe unter 3 m bleibt
- Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze eingehalten werden
- Maximale Länge an der Grundstücksgrenze: 9,00 m pro Grundstücksgrenze und max. 15 m an allen Grundstückgrenzen gesamt
Hinweis: Die Regelungen um Bauanträge in Niedersachsen wurden 2025 geändert, sodass die meisten Carports nun verfahrensfrei sind!
Baugenehmigung erforderlich
Sollte der Carport größer sein oder an der Grundstücksgrenze höher als 3 m, ist ein Bauantrag erforderlich. Besonders in den historischen Stadtteilen oder bei Grenzbebauung muss der Carport möglicherweise mit besonderen Vorgaben in Einklang gebracht werden. In diesen Fällen ist es ratsam, sich vorab mit dem Bauamt Hildesheim für das Stellen eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung in Verbindung zu setzen.
Tipp: Für eine reibungslose Antragsstellung können Sie unseren HM Bauantragsservice nutzen. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Einreichung beim Bauamt Hildesheim.