Beim Bau eines Carports denken die meisten zuerst an die Vorteile für ihr Fahrzeug und die gewonnene Nutzfläche – aber wie sieht es mit den Steuern aus? Viele Hausbesitzer sind unsicher, ob sie die Kosten für den Bau des Carports steuerlich geltend machen können oder ob es danach für den bestehenden Carport Sonderregelungen gibt. Tatsächlich unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen je nach Bundesland, Nutzung sowie Grundstücksgröße und -fläche. Erfahren Sie hier, wie Carports besteuert werden und welche Carport-Steuern Sie beachten sollten.
Carports von HM bieten kostengünstigen Schutz für PKWs, Fahrräder und andere Fahrzeuge. Im Vergleich zu teuren Garagen bieten wir flexible Gestaltungsmöglichkeiten mit hochwertigen, nachhaltigen Materialien wie Holz und Stahl. Wählen Sie zwischen Einzel-Carports, Doppel-Carports oder Dreifach-Carports sowie verschiedenen Bedachungsvarianten. Vor dem Kauf sollten Sie sich bei der Carport-Planung zudem über mögliche Steuerpflichten, die bei Bau und Nutzung von Carports anfallen können, informieren. Wir haben für Sie die wichtigsten Carport-Steuern zusammengefasst:
Der Bau eines Carports im Garten, neben Ihrer Eigentumswohnung oder auf dem Grundstück Ihrer Immobilie kann die Grundsteuer erhöhen. Da die Grundsteuerregelungen je nach Bundesland variieren, empfiehlt es sich, Ihre Steuerpflichten mit Experten zu klären. So erfahren Sie, ob Sie den Carport bei der Grundsteuer angeben müssen oder ob Sie von einer Steuerermäßigung profitieren. Bei der Grundsteuer gelten Carports und Stellplätze als gleichrangig. Um den Carport nicht in der Grundsteuererklärung angeben zu müssen, sollten unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Grundsteuer zahlen Sie jährlich für den Besitz oder die Nutzung Ihrer Immobilie an das Finanzamt. Die Grunderwerbssteuer hingegen fällt einmalig bei Immobilienkäufen ab 2.500 Euro an. Die Besteuerung liegt durchschnittlich bei 3,5 bis 6,5 Prozent des im Kaufvertrag vereinbarten Preises. Beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken können Carports je nach Situation als bauliche Ergänzung und nicht als steuerpflichtige Elemente gelten, was zu einer Steuerminderung führen kann.
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, fällt beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an. Sie spielt somit für Unternehmen eine Rolle, die Handwerkerleistungen beim Bau von Carports erbringen. Die Umsatzsteuer ist somit in den Kosten für Arbeitsleistungen und Materialien enthalten, wird vom ausführenden Unternehmen dem Kunden in Rechnung gestellt und kann als Vorsteuer auf Eingangsrechnungen abgezogen werden. So können Unternehmen die Umsatzsteuer auf bezahlte Materialien und Dienstleistungen mindern.
Bei vermieteten Carports kann ebenfalls Umsatzsteuerpflicht vorliegen, wenn diese nicht zu einer Wohnung gehören und Sie nicht als Kleinunternehmen agieren. Durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag kann die Umsatzsteuer auf Mieter umgelegt werden.
Die Bauabzugssteuer wird in einigen Regionen Deutschlands für Bau- Handwerkerleistungen erhoben. Sie beträgt 15 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrags, wird vom Auftraggeber vom zu zahlenden Rechnungsbetrag abgezogen und direkt ans Finanzamt abgeführt. Für Privatpersonen hat sie daher in der Regel keine Relevanz. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Bauunternehmen eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. Klären Sie vor Baubeginn, ob die Bauabzugssteuer anfällt.
In Deutschland variieren die Höhe, Fälligkeit und steuerliche Absetzbarkeit der Carport-Grundsteuer je nach Bundesland. Unsere Übersicht zeigt, wann Carports bei der Grundsteuerberechnung oder in der Grundsteuererklärung nicht berücksichtigt werden.
Bayern:
Offene Carports werden gemäß Bayrischem Grundgesetz bei der Berechnung der Grundsteuer nicht berücksichtigt.
Nordrhein-Westfalen:
Die Nutzfläche von Carports wird in der Grundsteuererklärung nicht angegeben.
Niedersachsen:
Bei einer Fläche von maximal 50 m2 müssen Carports in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen:
Carports müssen in der Grundsteuererklärung nicht angeben werden.
Beim Bau eines Carports mit HM Carport profitieren Sie von hochwertigen, individuell angepassten Lösungen für Stellplätze sowie Witterungs- und Zugangsschutz. Bei der Planung sollten Sie bereits folgende steuerliche Einflussfaktoren berücksichtigen, um sich finanziell abzusichern:
Infobox
Unter bestimmten Umständen sind die Kosten für den Bau eines Carports steuerlich absetzbar. Bei privat genutzten Carports können Sie Ausgaben für Bau, Renovierung oder Reparaturen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, sofern diese weniger als 20 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.
Handelt es sich nicht um einen Neubau, so ist der Carport steuerlich absetzbar, indem Sie Baukosten als Handwerkerleistungen angeben. Seit 2024 lassen sich Kosten für Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen ebenfalls steuerlich absetzen.
Carports mit Baukosten über 150 Euro können nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Stattdessen erfolgt die Abschreibung jährlich über die Nutzungsdauer. Die steuerliche Abschreibung hängt zudem davon ab, ob der Carport zusammen mit dem Gebäude oder separat abgeschrieben wird. Letzteres gilt, wenn:
Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand August 2024 und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Für spezifische steuerliche oder rechtliche Fragen in Bezug auf Carports empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Verantwortung, sich über die geltenden rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen zu informieren, liegt beim Leser.
Ob ein Carport steuerpflichtig ist, hängt von Faktoren wie Größe, Nutzung (privat oder gewerblich) und regionalen Steuerregelungen ab. Wichtige Steuern können in diesem Zusammenhang die Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer sein.
Je nach Bundesland ist ein Carport grundsteuerpflichtig, wenn er eine Mindestnutzfläche überschreitet und als Nebengebäude oder Wohnraum gilt, der den Immobilienwert steigert.
Ob Carports zur Nutzfläche zählen, unterscheidet sich je nach Art des Carports und Bundesland. Übersteigt ein Carport eine bestimmte Fläche, kann dies die Grundsteuer beeinflussen und erfordert eine Angabe in der Grundsteuererklärung.