Design-Carport mit Leimholzbögen für zwei PKW

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher i. S. v. § 13 BGB

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen (Montage) – nachstehend auch insgesamt als Lieferung bezeichnet, sofern der individuelle Vertrag die Montage beinhaltet, auch für solche Abschlüsse, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden.


2. Angebote und Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend, etwa mit dem Angebot übergebende Unterlagen, wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen. Sie stellen nur Beispiele dar. Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager bzw. nach anderweitiger Vereinbarung in Schrift- oder Textform gemäß Auftragsbestätigung.

b) Unser Vertragspartner ist an seine Bestellung zehn Werktage gebunden. Ein verbindlicher Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes innerhalb der vorbezeichneten Frist schriftlich oder in Textform bestätigen oder die Lieferung ausführen.

c) Unsere Preise sind verbindlich, sofern die Lieferung innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss erfolgt. Sofern die Lieferung nach Ablauf dieser Frist aus Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, erst erfolgt, sind beide Parteien berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, die die jeweiligen Materialpreisänderungen und Änderungen der sonstigen Produktions- und Lieferkosten zum Zeitpunkt der Produktion und Lieferung im Verhältnis zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages anhand der von uns vorzulegenden Kalkulation angemessen berücksichtigt.

d) Bei Verträgen außerhalb unserer Geschäftsräume, Fernabsatzverträgen und Bestellungen über das Internet gelten die Hinweise zur Widerrufsbelehrung.  

e) Sofern für die Erfüllung des Vertrages eine Baugenehmigung erforderlich ist und der Bauantrag durch uns gestellt wird, ist der Kunde, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird, berechtigt von dem Vertrag zurück zur treten. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Rücktritt nicht innerhalb von 2 Wochen nach bestandskräftiger Ablehnung des Bauantrages ausgeübt wird.


3. Produktbeschaffenheit
Holz ist ein Naturprodukt; seine vorgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat unser Vertragspartner die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen. Im Übrigen gelten für die Beschaffenheit, die Maßhaltigkeit und, sofern ausdrücklich vereinbart für die Montage, die jeweils bei Vertragsschluss gültigen DIN-Vorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abweichend von den derzeit gültigen DIN-Vorschriften werden unsere Carports aus optischen Gründen mit einem geringeren Abstand zwischen der Oberkante des Fußbodens und den jeweiligen Holzteilen hergestellt, wodurch ein erhöhter Aufwand bei der Pflege und Wartung des Carports erforderlich werden kann, um eine Beschädigung des Holzes zu verhindern. Alle Produkte werden von uns individuell hergestellt und geliefert.


4. Lieferung, Gefahrübergang
a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs einer von uns auszuliefernden Ware geht mit der Bereitstellung der Ware durch uns am Erfüllungsort auf den Kunden über.  Erfüllungsort ist bei Abholung durch den Kunden unser Werk. Bei vereinbarter Anlieferung durch uns zum Kunden ist Erfüllungsort die jeweilige Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware auf das Grundstück des Kunden zu verbringen. Die Gefahr geht nach dem Abladen auf den Kunden über. Soweit Kunden beim Abladen bzw. Einlagern behilflich sind, handeln sie auf eigenes Risiko und sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

b) Durch den Kunden verursachte Wartezeiten oder nicht mögliche Anlieferungen werden von uns gesondert berechnet, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist. Wir sind berechtigt, für von dem Kunden verursachte und zu vertretende Wartezeiten eine angemessene Entschädigung in Höhe von 100,00 € netto je angefangene 1/2 Stunde zu verlangen oder den konkret entstandenen Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


5. Lieferzeit, Verzug
a) Zum vereinbarten Liefertermin werden wir uns rechtzeitig mit unserem Kunden in Verbindung setzen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn diese von uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

b) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnen die Lieferfristen mit Freigabe der Produktion durch unseren Vertragspartner zu laufen. Für den Fall, dass individuell mit uns auch die Montage des Liefergegenstandes vereinbart wird, beginnt die Lieferfrist nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie die Klärung der für die Ausführung des Auftrages wesentlichen Fragen. Welche Unterlagen und Genehmigungen beizubringen sind und welche Fragen durch den Kunden geklärt werden müssen, bestimmt sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung der Parteien oder aus der Natur des Vertrages.

c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung einer vereinbarten Vorauszahlungspflicht des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt erst nach Erfüllung aller individualvertraglich vereinbarten weiteren Vertragspflichten unseres Kunden.

d) Sofern durch uns nach Vertragsschluss von dem Kunden geäußerte Änderungswünsche der Vertragsleistung akzeptiert werden, werden die bis dahin vereinbarten Lieferfristen und sonstigen Termine unverbindlich. Wir sind bemüht, dem Kunden möglichst zeitnah neue Termine zu benennen, dabei sind jedoch auch anderweitige Verpflichtungen unsererseits zu berücksichtigen.

e) Alle Lieferfristen und Montagetermine, sofern individuell gesondert vereinbart, sind nur verbindlich, wenn sie durch uns von vertretungsberechtigten Personen schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

f) Alle verbindlich vereinbarten Termine verlängern sich angemessen bei besonderen Ereignissen, wie Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, aber auch Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen, hoheitliche Eingriffe oder Verfügungen, soweit sie auf die jeweiligen Termine einen nicht nur unerheblichen Einfluss haben. Das Gleiche gilt, wenn derartige Einflüsse bei von uns beauftragten Personen oder Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht durch uns zu vertreten, wenn sie während eines von uns zu vertretenden Verzuges eintreten.

g) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere unsere nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Zulieferer, wenn uns daran kein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

h) Sofern wir die Überschreitung eines Termins zu vertreten haben, kann der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten, sofern er uns eine Frist zur Leistung von wenigstens 2 Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Er kann auch ohne eine Fristsetzung zurücktreten, wenn die Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB gegeben sind. Die Fristsetzung und die Rücktrittserklärung müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe der Produktion innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig maximal 3 Wochen beträgt. Sofern der Kunde trotz einmaliger Nachfristsetzung von maximal 2 Wochen die Freigabe nicht erteilt, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in jedem Fall unseres Rücktritts verpflichtet, uns Stornierungskosten i. H. v. 20 % des Vertragspreises inkl. Montagekosten zu erstatten. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass uns kein Schaden oder ein niedriger Schaden entstanden ist.  


6. Zahlung
a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird das vereinbarte Entgelt spätestens bei Empfang der Leistung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Das Entgelt ist mit dem gesetzlichen Zinssatz im Fall des Verzugs zu verzinsen.

b) Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Kunde nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder über die ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

c) Kann der Kunde Nacherfüllung verlangen, kann er nach Fälligkeit einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten. Angemessen sind die voraussichtlichen Kosten für die Nacherfüllung.


7. Montage
a) Montagearbeiten und Inbetriebnahmen werden von uns nur ausgeführt, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart worden ist. Wir sind dann nur zur Ausführung der Montage verpflichtet, wenn zuvor der Preis für die Lieferung der Ware vollständig bezahlt wurde.

b) Voraussetzung für die Durchführung der Montage ist ein ungehinderter Zugang zu dem Aufstellungsort sowie die Durchführung sämtlicher durch den Kunden geschuldeter Vorarbeiten, die Übereinstimmung aller Abmessungen des Baukörpers mit den uns zur Ermittlung des Aufmaßes gemachten Angaben. Der Kunde hat zur Lagerung von Materialien einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen, sodass die gelieferten Produkte und Werkstoffe unbeschädigt bleiben.

c) Unsere Produkte und Montageanleitungen richten sich nur an ausgebildete Handwerker und technisch versierte Person, wie Tischler und Zimmerer. Eine Montage durch Laien ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern der Kunde Zweifel oder Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Montageanleitung hat, verpflichtet er sich, die Montage nicht fortzusetzen, sondern unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen und Klärung zu verlangen. Unsere Montageanleitungen werden üblicherweise digital erstellt.


8. Haftungsbeschränkung
a) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Falle der Übernahme von Garantien.

b) Für solche Schäden, die nicht von der Ziffer 8 a) dieser Bedingungen erfasst und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur, soweit diese von Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betreffen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Sofern die Ware fest mit dem Grund und Boden oder mit einem Bauwerk verbunden wird, erfolgt dies bis zur vollständigen Zahlung des Kunden nur zu einem vorübergehenden Zweck, wir behalten uns den Ausbau der Ware ausdrücklich vor.


10. Individuelle Anfertigung
Für Produkte, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl und Bestellung durch den Kunden erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, gilt folgendes:

a) Der Kunde wird uns die bei der Erstellung der Individualanfertigung unterstützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Kunden für die Erstellung erforderlich sind (z. B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder Angaben zum Verwendungszweck und/oder zum Einbauort). Er ist verpflichtet, auf Anforderung von uns erstellte Pläne und Zeichnungen in angemessener Frist freizugeben. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach einer angemessenen Fristsetzung die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern wir bei der Fristsetzung darauf hingewiesen haben. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben dadurch unberührt.

b) Eignungs- und Verwendungsrisiken liegen beim Kunden. Durch uns erfolgt keine Planung für die Verwendung der Ware, insbesondere keine Planung in baurechtlicher Hinsicht, sofern die Ware in ein Bauwerk eingefügt, ein- oder angebaut wird. Eine etwaige Beratung erfolgt ausschließlich unverbindlich und nur im Rahmen der von uns zu liefernden Ware. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Zeichnungen, Beschreibungen, etc. selbständig eigenverantwortlich auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet etwaige Pläne und Zeichnungen unverzüglich freizugeben.

c) Gewährleistungsrechte des Käufers erstrecken sich nicht auf Mängel an einer Individualanfertigung, die auf die Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben des Kunden zurückgehen, sofern wir auf erkennbare Risiken hingewiesen haben.

d) Wir behalten uns vor, soweit erforderlich, uns mit den örtlichen Gegebenheiten bei dem Kunden vertraut zu machen, bevor die Fertigung beginnt. Der Kunde wird uns und/oder unseren Erfüllungsgehilfen den Zugang nach vorheriger Anfrage ermöglichen.


11. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingende Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

b) Maßgebend sind die jeweils auch bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht, auch wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.